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BGH Urteil: Kein Schadensersatz bei Missbrauch von ungesichertem WLAN
Nun hat der Bundesgerichtshof endlich entschieden. Privatpersonen, die ihr WLAN nicht verschlüsseln und Dritte das ausnutzen, um über diesen Zugang ins Internet zu gelangen und illegales Filesharing betreiben, auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz verklagt werden können.
Das Video zeigt nochmal eindrücklich wie wichtig es ist sein WLAN zu verschlüsseln, denn man bietet Hackern sonst eine sehr große Angriffsfläche. In dem konkreten Fall war das Plattenlabel 3P das Kläger, berichtet golem.de, und hatte gegen einen Internetnutzer geklagt. Der Nutzer hatte ein offenes WLAN betrieben, mit dessen Hilfe hatte ein Unbekannter nachweislich einen Song von dem Label 3P in einem Filesharing-Netzwerk verbreitet. In der ersten Instanz hatte das Label mit der Unterlassungs- und Schadensersatzklage recht bekommen, doch nun entschied das BGH anders im Fall des offenen WLANs. Man darf gerichtlich zur Unterlassung gebeten werden, muss aber nicht den dadurch entstandenen Schaden tragen, den ein Dritter durch Nutzung des offenen WLANs verursacht hatte.
Eva am 28.07.2010 |
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Eva am 28.07.2010 |