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Nutzung von offenem fremden WLAN ist nicht strafbar
Das Amtsgericht in Wuppertal hat nun entschieden, dass man sich nicht strafbar macht, wenn man in einem fremden, offenen WLAN-Netzwerk surft. Das Gericht konnte keinen Strafbestand feststellen, weshalb der Beschluss so ausfiel.
Das Amtsgericht hatte zuvor einen Nichteröffnungsbeschluss gefasst, dem die Staatsantwaltschaft widersprach und versucht eine Hauptverhandlung ggen den Beklagten zu eröffnen. Dieser hatte sich in ein unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk eingewählt und darüber kostenlos im Internet gesurft. Dem Besitzer des WLANs entstanden aufgrund einer bestehenden Flatrate keine Kosten. Das Gericht sagte, dass der Beschuldigte lediglich Teilnehmer eines Kommunikationsvorganges gewarden sei, aber keine personenbezogenen Daten ausspioniert habe oder versuchte diese abzufangen.
Eva am 21.10.2010 |
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